Beschreibung
NPersVG Grundlagen 3: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
In diesem Seminar werden Kenntnisse vermittelt, die nötig sind, um auf Probleme in der Dienststelle reagieren zu können. Soziale Mitbestimmungsrechte unterscheiden sich wesentlich von denen der personellen Mitbestimmung. Es geht hier um den Abschluss von Regelungen kollektivrechtlicher Art. Dieses bedeutet ein zielorientiertes, systematisches Vorgehen des Personalrats. Es muss festgestellt werden, welche Interessen die Beschäftigten haben und welche Ziele die Dienststelle verfolgt.
Zentrale Fragen sind hierbei, wie weit der Personalrat Recht auf Information hat, welches sinnvolle Verhandlungsstrategien sind und wie Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden, ohne Rechte preiszugeben.
Themenschwerpunkte:
- Informationsrecht und –beschaffung
- Möglichkeiten zur Findung von Schwerpunktthemen
- Unterschiede der Mitbestimmung gemäß § 66 und § 67 NPersVG
- Initiativrecht des Personalrats
- Ausübung und Durchsetzung der Mitbestimmung
- Abschluss von Dienstvereinbarungen
- Entlohnungsgrundsätze
- Arbeitszeit und Überstunden
Hinweis:
Der vorherige Besuch des NPersVG 1 wird empfohlen.